KOSTEN

Was sind die Vorteile einer Selbstzahler-Praxis?

Keine Wartezeit

Als Selbstzahler/in müssen Sie nicht mit monatelangen Wartezeiten bis zum Beginn der Therapie rechnen, da keine Krankenkassenanträge gestellt und abgewartet werden müssen. Somit erhalten Sie in meiner Praxis in der Regel vergleichsweise kurzfristig einen Termin und können zeitnah mit der Therapie beginnen.


Da ich eine Terminpraxis führe, wird Ihnen die andernorts vielfach übliche unvorhersehbare Wartezeit in einem Wartezimmer erspart – denn das Zeitfenster ist ausschließlich für Sie reserviert.


Diskretion & Unabhängigkeit

Gestellte Diagnosen sind weder für die Krankenkasse noch den Arbeitgeber ersichtlich. Ihre Behandlung wirkt sich somit nicht negativ aus, wenn Sie beispielsweise zu einer privaten Krankenkasse wechseln oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten oder Sie eine Verbeamtung anstreben.


Sie benötigen zudem keine Überweisung Ihres Hausarztes.

Was kostet eine psychotherapeutische Sitzung?

Da es sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis für Selbstzahler/innen handelt, ist das Honorar unabhängig von einer etwaigen Erstattung durch Ihre Krankenkasse nach jeder Sitzung bar oder per Überweisung von Ihnen zu begleichen. Sie erhalten auf Wunsch selbstverständlich eine Rechnung, die Sie steuerlich geltend machen oder im Falle einer Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.


Einige private Krankenversicherungen bezuschussen bzw. erstatten Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Die verschiedenen Krankenkassen haben allerdings unterschiedliche Vertragskonditionen, deshalb sollten Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse erkundigen oder in Ihrem Versicherungsvertrag nachsehen, ob und zu welchem Anteil eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gegebenenfalls bezuschusst wird.

Vergünstigtes Erstgespräch zum Kennenlernen*

50 Minuten:  60 €






*Gilt für Einzelgespräche. Paar-Gespräche werden ab der ersten Sitzung zum regulären Satz abgerechnet

Reguläre Sitzung

50 Minuten:  100 €

Sie wünschen eine längere Sitzung?

Manchmal benötigt man etwas mehr Zeit als 50 Minuten. Verlängerte Sitzungen werden in Relation zum Grundhonorar einer regulären Sitzung abgerechnet. Beispiele:


75 Minuten:  150 €

90 Minuten:  180 €

Sie möchten einen vereinbarten Termin absagen?

Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor dem besagten Termin abgesagt werden (telefonisch, als Nachricht auf dem AB oder per E-Mail). Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht oder nicht rechtzeitig absagen, so wird für diesen Termin ein Ausfallhonorar in Höhe des Sitzungshonorars in Rechnung gestellt, da das Zeitfenster für Sie freigehalten wurde und andernfalls ein finanzieller Ausfall entstehen würde (kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht anderweitig vergeben werden).

Share by: