Ablauf der Therapie & Beratung
In einem mindestens 50-minütigen Erstgespräch haben wir die Möglichkeit, uns gegenseitig kennenzulernen. Wir werden uns mit Ihren Zielen und Wünschen auseinandersetzen und das mögliche gemeinsame Vorgehen besprechen.
Die Dauer eines therapeutischen Prozesses ist dabei so individuell wie Ihr Anliegen selbst. In manchen Fällen genügen bereits wenige Sitzungen, um neue Perspektiven zu gewinnen. In anderen Situationen kann es sinnvoll sein, mehr Zeit einzuplanen, um schrittweise mit aufeinander aufbauenden Interventionen nachhaltige Veränderungen zu erreichen.
Was Sie sich wünschen und was Sie brauchen, gibt die Richtung unserer Zusammenarbeit vor. Wir werden regelmäßig reflektieren, ob der eingeschlagene Weg stimmig für Sie ist.
Preise
| 50 Minuten | Einzelperson | Paare |
|---|---|---|
| Erstgespräch | 80 € | 100 € |
| Folgesitzung | 100 € | 110 € |
Es ist möglich, längere Sitzungen durchzuführen,
z. B. 75 Minuten – 150 €, 90 Minuten – 180 € usw.
Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung, die Sie steuerlich geltend machen oder im Falle einer Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Selbstzahler/innen profitieren von einem geringeren bürokratischen Aufwand sowie von Diskretion und Unabhängigkeit, da die Krankenkasse keine Kenntnis von der Therapie erhält. Die therapeutische Behandlung wirkt sich somit nicht negativ auf den Abschluss einer privaten Kranken- oder Zusatzversicherung aus. Die Kosten für Therapie und Beratung können steuerlich abgesetzt werden.
Private Krankenkassen
Einige private Krankenversicherungen bezuschussen bzw. erstatten Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse, ob und zu welchem Anteil eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (durchgeführt von einem M.Sc.–Psychologen) erstattet wird.
Gesetzliche Krankenkassen
Die direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist
nicht
möglich. In seltenen Fällen ist eine Kostenerstattung durch das sogenannte 'Kostenerstattungsverfahren' möglich. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse, ob und zu welchem Anteil eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (durchgeführt von einem M.Sc.–Psychologen) erstattet wird.
