Was kostet eine psychotherapeutische Sitzung?
Erstgespräch zum Kennenlernen:
80 € (50 Min.)
Reguläre Sitzung:
100 € (50 Min.)
Verlängerte Sitzungen werden in Relation zum Grundhonorar einer regulären Sitzung abgerechnet. Zum Beispiel 150 € für 75 Min, 180 € für 90 Min.
Das Honorar ist nach jeder Sitzung bar oder binnen 7 Tagen per Überweisung von Ihnen zu begleichen. Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung, die Sie steuerlich geltend machen oder im Falle einer Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Gesetzliche Krankenkassen
Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.
Private Krankenkassen
Einige private Krankenversicherungen bezuschussen bzw. erstatten Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse, ob und zu welchem Anteil eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (durchgeführt von einem M. Sc.–Psychologen) erstattet wird.
Was sind die Vorteile einer Selbstzahler-Praxis?
Diskretion & Unabhängigkeit
Gestellte Diagnosen sind weder für die Krankenkasse noch den Arbeitgeber ersichtlich. Ihre Behandlung wirkt sich somit nicht negativ aus, wenn Sie beispielsweise zu einer privaten Krankenkasse wechseln oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten oder wenn Sie eine Verbeamtung anstreben.
Sie benötigen keine Überweisung Ihres Hausarztes.
Sie möchten einen vereinbarten Termin absagen?
Bitte sagen Sie vereinbarte Termine rechtzeitig ab – spätestens 48 Stunden vor dem Termin (telefonisch oder per E-Mail).
Wenn Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen, wird gemäß § 615 BGB ein Ausfallhonorar in Höhe des Sitzungshonorars (80 € bei Erstgesprächen, 100 € für reguläre Sitzungen) in Rechnung gestellt, da das Zeitfenster für Sie freigehalten wurde und andernfalls ein finanzieller Ausfall entstehen würde, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
