Kosten einer Sitzung

50 Minuten Einzelperson Paare
Erstgespräch 80 € 100 €
Reguläre Sitzung 100 € 100 €


Es ist möglich, längere Sitzungen durchzuführen  (z. B. 75 Minuten – 150 €, 90 Minuten – 180 € usw.)


Das Honorar ist nach jeder Sitzung bar oder binnen 7 Tagen per Überweisung zu begleichen.


Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung, die Sie steuerlich geltend machen oder im Falle einer Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Gesetzliche Krankenkassen

Die direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich. In seltenen Fällen ist eine Kostenerstattung durch das sogenannte 'Kostenerstattungsverfahren' möglich. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse, ob und zu welchem Anteil eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (durchgeführt von einem M.Sc.–Psychologen) erstattet wird.

Private Krankenkassen

Einige private Krankenversicherungen bezuschussen bzw. erstatten Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse, ob und zu welchem Anteil eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (durchgeführt von einem M.Sc.–Psychologen) erstattet wird.


Selbstzahler/innen  profitieren von einem geringeren bürokratischen Aufwand sowie von Diskretion und Unabhängigkeit, da die Krankenkasse keine Kenntnis von der Therapie erhält. Die therapeutische Behandlung wirkt sich somit nicht negativ auf den Abschluss einer privaten Kranken- oder Zusatzversicherung aus.

Ablauf der Therapie & Beratung

Im Erstgespräch haben wir die Möglichkeit, uns gegenseitig kennenzulernen. Wir werden uns  mit Ihren Zielen und Wünschen auseinandersetzen und das mögliche gemeinsame Vorgehen besprechen.


Die Dauer eines therapeutischen Prozesses ist dabei so individuell wie Ihr Anliegen selbst. In manchen Fällen genügen bereits wenige Sitzungen, um neue Perspektiven zu gewinnen. In anderen Situationen kann es sinnvoll sein, mehr Zeit einzuplanen, um schrittweise mit aufeinander aufbauenden Interventionen nachhaltige Veränderungen zu erreichen.


Was Sie sich wünschen und was Sie brauchen, gibt die Richtung unserer Zusammenarbeit vor. Wir werden regelmäßig reflektieren, ob der eingeschlagene Weg stimmig für Sie ist.

Terminabsagen

Natürlich kann es vorkommen, dass ein Termin aus organisatorischen oder persönlichen Gründen einmal abgesagt werden muss. Bitte beachten Sie jedoch, dass Termine verbindlich sind und ausschließlich für Sie reserviert wurden.


Teilen Sie die Absage deshalb bitte spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin mit (telefonisch oder per E-Mail).


Bei kurzfristigeren Absagen oder bei Nichterscheinen wird ansonsten gemäß § 615 BGB ein Ausfallhonorar in Höhe des Sitzungshonorars (80€ bei Erstgesprächen, 100€ für reguläre Sitzungen) in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden kann.